Rechtsprechung
   BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,32682
BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96 (https://dejure.org/1996,32682)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1996 - 2 AZR 279/96 (https://dejure.org/1996,32682)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1996 - 2 AZR 279/96 (https://dejure.org/1996,32682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,32682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    Spricht bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die oberste Dienstbehörde nach Auflösung einer Dienststelle gegenüber den ehemals dort beschäftigten Arbeitnehmern, die noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet sind, eine Kündigung aus, so ist in entsprechender Anwendung der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG vor Ausspruch der Kündigung die bei der obersten Dienstbehörde gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (im Anschluß an BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP Nr. 1 zu § 82 BPersVG).

    Das entspricht dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung, wonach nachgeordnete Dienststellen an Weisungen der vorgesetzten Dienststellen gebunden sind oder übergeordnete Dienststellen sich bestimmte Entscheidungen vorbehalten können, die nachgeordnete Dienststellen betreffen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, a.a.O., m.w.N.).

    Das gilt auch, wenn die übergeordnete Dienststelle eine Angelegenheit in zulässiger Weise an sich zieht (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, a.a.O., m.w.N.).

    Sind diese Arbeitnehmer noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet, ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG grundsätzlich die bei der obersten Dienstbehörde, also dem Bundesminister der Verteidigung, gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, a.a.O.; zur unterschiedlichen Rechtslage nach dem BetrVG vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    e) Der Senat braucht deshalb nicht abschließend zu entscheiden, ob sich nicht - wofür vieles spricht - auch ohne Rückgriff auf § 82 Abs. 5 BPersVG aus den vom Siebten Senat in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1994 (a.a.O.) erwogenen Gründen die Beteiligung des Hauptpersonalrats, die allein sowohl die Anwendung des Repräsentationsgrundsatzes, als auch die Lückenlosigkeit der Personalvertretung gewährleistet, aus § 82 Abs. 1, § 92 Nr. 1 BPersVG herleiten läßt (vgl. zu § 92 Nr. 1 BPersVG a.F. BAG Urteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 219/94 -;, n.v.).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    Sind diese Arbeitnehmer noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet, ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG grundsätzlich die bei der obersten Dienstbehörde, also dem Bundesminister der Verteidigung, gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, a.a.O.; zur unterschiedlichen Rechtslage nach dem BetrVG vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    Dieser Grundsatz der Repräsentation, auf dem die Legitimation des Personalrats beruht, schließt die Beteiligung eines Personalrats an Maßnahmen aus, die Beschäftigte einer Dienststelle betreffen, welche zu ihm nicht wahlberechtigt waren (vgl. Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu I 2 b bb der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    Durch das System der Stufenvertretung neben den jeweiligen örtlichen Betriebsvertretungen ist sichergestellt, daß in allen Fällen, in denen das Bundespersonalvertretungsgesetz ein Beteiligungsrecht vorsieht, dessen Ausübung in sämtlichen Teilen der Verwaltung gewährleistet ist (BAGE 72, 211 = AP Nr. 16 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 2 - Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    Ist aufgrund entsprechender Vorschriften die Entscheidungsbefugnis für Kündigungen wegen Auflösung einer Dienststelle auf eine andere Dienststelle übertragen, durch deren Personalrat der zu kündigende Arbeitnehmer nicht repräsentiert wird, so ist bei der Kündigung nach § 82 Abs. 5 BPersVG die Stufenvertretung zu beteiligen (Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 629/94 - AP Nr. 34 zu Art. 20 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 46/93

    Kündigung eines Amtsträgers wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    Sofern die in der ehemaligen Dienststelle beschäftigten Arbeitnehmer dort auch sonst keine Arbeitsmöglichkeiten mehr haben, kann die dortige Personalvertretung ihr Amt nicht mehr fortführen (BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP Nr. 1 zu § 47 BPersVG, zu B 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 219/94

    Personalvertretung: Beteiligung der Stufenvertretung an Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    e) Der Senat braucht deshalb nicht abschließend zu entscheiden, ob sich nicht - wofür vieles spricht - auch ohne Rückgriff auf § 82 Abs. 5 BPersVG aus den vom Siebten Senat in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1994 (a.a.O.) erwogenen Gründen die Beteiligung des Hauptpersonalrats, die allein sowohl die Anwendung des Repräsentationsgrundsatzes, als auch die Lückenlosigkeit der Personalvertretung gewährleistet, aus § 82 Abs. 1, § 92 Nr. 1 BPersVG herleiten läßt (vgl. zu § 92 Nr. 1 BPersVG a.F. BAG Urteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 219/94 -;, n.v.).
  • LAG Brandenburg, 06.12.1995 - 7 Sa 465/95

    Zur Zuständigkeit des Hauptpersonalrats bei der Kündigung eines Zivilangestellten

    Auszug aus BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 6. Dezember 1995 - 7 Sa 465/95 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht